Eichung und/oder DAkkS-Kalibrierung?
Welche Anforderungen für Waagen in Labor, Apotheke und Industrie gelten
In Laboratorien, Apotheken und industriellen Produktionsstätten spielt die Präzision von Wägesystemen eine zentrale Rolle. Ob bei der Herstellung von Arzneimitteln, in der Qualitätskontrolle oder bei Forschungsarbeiten – exakte Messergebnisse sind nicht nur eine Frage der Genauigkeit, sondern auch der rechtlichen und normativen Konformität.
Dabei stellt sich oft die Frage:
Wann ist eine Eichung erforderlich?
Wann genügt oder verlangt man eine DAkkS-Kalibrierung?
1. Die Eichung – gesetzlich vorgeschriebene Genauigkeit
Die Eichung ist eine hoheitliche Prüfung, die von einer staatlich befugten Stelle (z. B. der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstellen) durchgeführt wird. Sie dient dem Nachweis der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Messrichtigkeit nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Wann ist die Eichung verpflichtend?
Eichpflicht besteht immer dann, wenn eine Waage in einem rechtsrelevanten Bereich eingesetzt wird, also wenn die Messergebnisse Einfluss auf den wirtschaftlichen Verkehr oder den Verbraucherschutz haben. Typische Beispiele sind:
Apotheken: Bei der Herstellung von Rezepturen und Defekturen, wenn die Masseangabe für den Kunden relevant ist.
Pharmazeutische Industrie: Beim Abfüllen und Verpacken von Arzneimitteln mit deklariertem Gewicht.
Labore mit amtlichen Prüfaufträgen oder Qualitätsprüfungen, deren Ergebnisse dokumentationspflichtig sind.
Lebensmittelindustrie und Handel: Überall dort, wo Gewicht und Preis in direktem Zusammenhang stehen.
Die Eichung stellt sicher, dass die Waage innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen arbeitet. Geeichte Waagen werden in der Regel ab Werk mit der sogenannten "Hersteller Ersteichung" (Konformitätsbewertung) geliefert. Gültigkeitsdauer zwei Jahre, kann aber je nach Waagentyp und Einsatzzweck variieren. Nach Ablauf dieses ersten Zyklus, sollte die Nacheichung erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Waage dann erst die Eichplakette.
Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber auch wieder nach Waagentyp/Einsatzgebiet variieren. Medizinische Waage haben hier z.B. Sonderregelungen.
2. Die DAkkS-Kalibrierung – Rückführbare Präzision für Forschung und Qualitätssicherung
Im Gegensatz zur Eichung ist die DAkkS-Kalibrierung keine gesetzliche, sondern eine qualitätsbezogene Maßnahme. Sie wird von einem akkreditierten Kalibrierlabor nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 durchgeführt.
Dabei wird das Tatsachengewicht einer Waage ermittelt und dokumentiert, einschließlich der Messabweichungen, Wiederholbarkeit und Linearität. Der Kunde erhält einen DAkkS-Kalibrierschein, der die rückführbare Verbindung zu nationalen Normalen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nachweist.
Wann ist eine DAkkS-Kalibrierung erforderlich oder empfehlenswert?
Forschungseinrichtungen und analytische Labore, die höchste Messgenauigkeit benötigen.
Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001, ISO 13485, GMP, GLP oder FDA-Richtlinien, die eine regelmäßige Kalibrierung aller Prüfmittel vorschreiben.
Pharmazeutische Produktion nach EU-GMP-Anhang 11 und 15, wo die Rückführbarkeit von Messmitteln zwingend nachzuweisen ist.
Industriekunden, die ihre Waagen in Produktionsprozessen oder Qualitätssicherungssystemen einsetzen, bei denen keine gesetzliche Eichpflicht besteht, aber hohe Anforderungen an die Messpräzision bestehen.
Ein DAkkS-Kalibrierschein hat in der Regel keine feste Gültigkeitsdauer, da die Re-Kalibrierungsintervalle individuell risikobasiert festgelegt werden sollten – z. B. je nach Nutzungsintensität, Umgebungsbedingungen und Anforderungen der internen Qualitätssicherung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung, ob für Ihre Anwendung eine Eichung oder eine DAkkS-Kalibrierung erforderlich ist.
Auf Wunsch übernehmen wir gemeinsam mit unserem akkreditierten Partnerlabor die Nacheichung bzw. DAkkS-Kalibrierung für Sie.
So bleibt Ihre Messtechnik jederzeit präzise, normgerecht und audit-sicher.
Merkmal | Eichung | DAkkS-Kalibrierung |
---|---|---|
Rechtsgrundlage | MessEG / MessEV | DIN EN ISO/IEC 17025 |
Zweck | Gesetzliche Konformität | Nachweis der Messgenauigkeit |
Prüfstelle | Staatlich befugte Eichbehörde | Akkreditiertes Kalibrierlabor |
Dokumentation | Eichschein & Plakette | DAkkS-Kalibrierschein |
Gültigkeit | Meist 2 Jahre | Nach QM-Vorgaben, individuell |
Einsatzgebiete | Handels-, Apotheken-, eichpflichtige Anwendungen | Forschung, Qualitätsmanagement, Produktion |